B2B Service Vereinbarung
Diese Vereinbarung wird zwischen der Auftraggeberin Sophia Ammon und dem jeweiligen Dienstleister beziehungsweise Berater geschlossen.
Zweck der Vereinbarung: Der Berater erbringt eigenständig Beratungsdienstleistungen für seine jeweiligen Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Der Berater stellt sicher, dass der Endkunde die für die Förderung erforderliche Gesamtsumme innerhalb des Beratungszeitraumes zahlt.
Die Auftraggeberin übernimmt die vollständige Förderantragsbearbeitung sowie die Dokumentationsleistungen, die für die Beantragung und Genehmigung von Fördermitteln erforderlich sind, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Vertragslaufzeit: Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem individuell zwischen den Parteien vereinbarten Startdatum. Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Vergütung und Zahlungsbedingungen: Die Vergütung des Beraters richtet sich nach dem individuell vereinbarten Beratungshonorar zwischen Berater und Endkunde. Für die Leistungen der Auftraggeberin wird zwischen Einantragsverfahren und Zweiantragsverfahren unterschieden.
Im Einantragsverfahren fallen zusätzlich 550 Euro für die Förderantragstellung und 450 Euro für die erforderliche Dokumentation an. Im Zweiantragsverfahren gelten die im Tool hinterlegten Prozesskosten.